Erbrecht

Zur effektiven Wahrung Ihrer Interessen im Erbfall beraten wir individuell bei allen diesbezüglichen Fragen der letztwilligen Verfügung wie Testament oder Erbvertrag.

Im Erbfall vertreten wir Ihre Interessen bei Geltendmachung von Erb- und Pflichtteilsansprüchen.

Zu deren Abwehr, bei Testamentsvollstreckung oder Auseinandersetzung von Erbengemeinschaften beraten und vertreten wir kompetent und engagiert bis hin zu notwendigen Gerichtsprozessen.