Familienrecht

Familienrechtliche Beratung erfolgt bei Ehe, Lebenspartnerschaft, Familie oder Verwandtschaft.

Wir versprechen Ihnen, entstehende Probleme zu erkennen, Sie auf Lösungswege hinzuweisen und Ihnen eine diskrete und loyale Strategie zu empfehlen.

Zur Eheschließung – auch bei nichtehelicher Lebensgemeinschaft oder Partnerschaften -erklären wir rechtliche Änderungen und gestalten notwendige Eheverträge.

Trennungen bereiten wir vor. Wir begleiten Sie in der Trennung mit dem Ziel, tragfähige Lösungen zu gestalten.

Einvernehmliche Regelungen, insbesondere Trennungs- und Scheidungsfolgenvereinbarungen sind unser Ziel – insbesondere bei Vermögensauseinandersetzungen unter Immobilienbeteiligung zur Vermeidung einer Teilungsversteigerung.

Notwendige gerichtliche Vertretung im Scheidungsverfahren, Unterhaltsverfahren und zum Sorgerecht/Umgangsrecht erfolgt kompromisslos und schnell.

In notwendigen gerichtlichen Prozesse vertreten wir auch bundesweit.

Auf Vermögensvorsorgevollmacht und Patientenverfügung weisen wir hin.